Verkaufs- und Lieferungsbedingungen



 
 

I.  Geltung

 (1)  Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Lieferungs-
        und Zahlungsbedingungen. Diese gelten für alle unsere
        Lieferungen, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes 
        vereinbart wird.

 (2)  Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur dann, wenn
        ihre Geltung ausdrücklich vereinbart worden ist.
 

II.  Vertragsschluß

 (1)  Unsere Angebote sind stets freibleibend. Zwischenverkauf der
        Sorten und Mengen, die wir als vorrätig angeben, behalten wir
        uns ausdrücklich vor.

III. Preise

 (1)  Die Preise verstehen sich in EURO ( € ) ab Lager 
        einschließlich Verpackung

IV. Zahlungsbedingungen

 (1)  Unsere Rechnungen sind wie folgt zahlbar:
        Innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto
        Innerhalb von 30 Tagen netto, jeweils nach Rechnungsstellung.

 (2)  Nachnahme bei Übergabe durch den Boten netto.

 (3)  Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur
        Zahlungshalber.

 (4)  Ist der Besteller mit einer Zahlung länger als 15 Tage in
        Rückstand geraten oder hat er seine Zahlungen eingestellt,
        so werden unsere Forderungen sofort zur Zahlung fällig.

V.  Lieferfristen

 (1)  Lieferfristen werden nach bestem Ermessen genannt.
        Überschreitungen der Lieferzeiten berechtigen weder zum
        Rücktritt noch zu Schadenersatzforderungen.

 (2)  Liefertermine gelten nur vorbehaltlich unvorhergesehener
        Hindernisse, wie zum Beispiel Streik, Störungen im
        Transportweg, Kriegsfall und Mobilmachung.
 

 VI.   Gefahrtragung

 (1)     Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Bestellers;
           dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart
           worden ist.

 (2)      Falls der Besteller keine besonderen Versandvorschriften
            erteilt hat, wird die Versendung auf dem nach unserem
            Ermessen besten Weg bewirkt.
            Wir sind nicht verpflichtet, die Ware gegen Transport-
            schaden zu versichern.

 VII.  Eigentumsvorbehalt

 (1)      Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten
            Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
             Forderungen vor.

 (2)       Wird die von uns gelieferte Ware weiterverkauft, so
             gehen die aus dem Weiterverkauf entstehenden 
             Forderungen auf uns über.
 

 VIII.  Schlußbestimmungen

 (1)      Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 16515 Oranienburg.

 (2)      Es gilt ausschließlich deutsches Recht, soweit nicht 
            zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
            Die Anwendung der Einheitlichen Kaufgesetze ist
            ausgeschlossen.

 (3)      Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und
            Zahlungsbedingungen nichtig sein, oder werden , so wird
            die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch
            nicht berührt.
 
 

  OSWA Sonnenschutzsysteme
  D-16761 Hennigsdorf



 
 
 

Stand 01.01.2001

 
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